Die Welt der Finanzen und insbesondere jene der Baufinanzierung ist für so manchen angehenden Eigenheimbesitzer ein Buch mit sieben Siegeln. Das liegt unter anderem auch am im Umfeld der Baufinanzierung gebräuchlichen Vokabular, das gerne einmal Verwirrung stiftet. Damit künftige Eigentümer gleich von Beginn an den Durchblick haben, ist es lohnenswert, sich mit den grundlegendsten Begriffen vertraut zu machen.
Eigenkapital, Effektivzins und Sollzins
Die wohl wichtigste Vokabel im Umfeld der Baufinanzierung ist das sogenannte Eigenkapital, denn dieses entscheidet darüber, wie die Darlehenskonditionen ausfallen. Das Eigenkapital beschreibt die Kapitalmenge, die aus eigenen Mitteln in die Finanzierung eingebracht wird. Je höher die Eigenkapitalquote dabei ausfällt, desto geringer ist der Finanzierungsanteil und damit auch die zu erwartende Zinslast. Auch wenn sogenannte Vollfinanzierungen gänzlich ohne Eigenkapital möglich sind, ist ein Eigenkapitalanteil von 20-30 Prozent empfehlenswert.
Die zweite wichtige Vokabel ist der Sollzins, der die Darlehensverzinsung angibt und die Berechnung der Kreditraten ermöglicht. Im Gegensatz zum Sollzins gibt der Effektivzins die tatsächlichen Zinskosten für ein Immobiliendarlehen an, da er auch Nebenkosten wie Gebühren oder die Eintragung der Grundschuld beinhaltet. Somit dient der Effektivzins als Vergleichswert für unterschiedliche Baufinanzierungsangebote.
Tilgung und Laufzeit
Tilgung und Laufzeit sind zwei untrennbare Vokabeln bei der Baufinanzierung, denn die Höhe der Tilgungsrate, also der monatlichen Rückzahlung des Darlehens, ergibt sich aus der angepeilten Laufzeit respektive die Laufzeit aus einer angepeilten monatlichen Tilgungsrate. Generell gilt in dieser Hinsicht, dass höhere Tilgungsraten und damit kürzere Laufzeiten tendenziell besser sind, je älter jemand bei der Darlehensaufnahme ist. So ist sichergestellt, dass die erworbene Immobilie deutlich vor dem Renteneintritt abbezahlt ist und noch Zeit für weitere Altersvorsorgemaßnahmen bleibt. Zudem ist zu bedenken, dass sich der Zinsanteil bei einer niedrigen monatlichen Tilgung also entsprechend einer langen Laufzeit deutlich erhöht. Somit wird die Immobilie teurer.
Sondertilgung und Vorfälligkeitsentschädigung
Als Sondertilgung wird eine außerplanmäßige Rückzahlung eines Teilbetrags des aufgenommenen Darlehens bezeichnet. Die meisten Banken gewähren jährliche Sondertilgungen in Höhe von bis zu 5 Prozent der Darlehenssumme. Sinn der Sondertilgung ist die Senkung des Schuldbetrags und auch der Zinslast. Dementsprechend sollten Sondertilgungen, wann immer möglich, durchgeführt werden. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn ein Kreditnehmer vorzeitig aus dem Kreditvertrag aussteigt, indem er die betreffende Immobilie verkauft und damit sozusagen eine abschließende Sondertilgung leistet. Die Höhe der Entschädigung, die dazu dient, die ausfallenden Zinseinnahmen der Bank zu kompensieren, wird auf Basis von Pfandbriefen mit einer Laufzeit von 10 Jahren berechnet und kann nicht willkürlich festgesetzt werden.