Immobilienveräußerung trotz bestehendem Darlehen

Viele Personen, die eine Immobilie verkaufen oder verschenken möchten, fragen sich, was sie beachten müssen, wenn diese Immobilie noch nicht schuldenfrei ist und ein Immobiliendarlehen abgezahlt werden muss.

Hier gibt es im Wesentlichen drei Möglichkeiten:

  1. Das Darlehen kann abgelöst werden
  2. Es kann an den Käufer weitergereicht werden
  3. Es kann bei einer Schenkung weiter bedient oder auf den Beschenkten übertragen werden.

1. Baudarlehen ablösen

© Denis Junker - Fotolia.com

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Die Ablösung des Baudarlehens bietet sich insbesondere an, wenn das Darlehen bereits seit mehr als 10 Jahren besteht und regelmäßig getilgt wird. Hier verzichtet die Bank auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ganz anders sieht es aus, wenn die bisherige Laufzeit des Baukredits weniger als 10 Jahre beträgt. Hier kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die durchaus mehrere tausend Euro umfassen kann.

Entscheidend für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Zinsdifferenz zwischen dem Zinssatz des Darlehens und dem aktuellen Marktzins. Ist der aktuelle Marktzins deutlich niedriger, kann es teuer werden.

2. Baudarlehen an den Käufer weiterreichen

In diesem Falle muss die Bank zustimmen. Ob sie dies tut, hängt entscheidend von der Tatsache ab, ob der neue Darlehensnehmer kreditwürdig ist. Aus diesem Grunde wird die Bank eine ausführliche Bonitätsprüfung, wie bei einer Baukredit Beantragung, durchführen. Eine Übernahme des Darlehens lohnt sich für den Käufer, wenn die Zinsen des Darlehens niedriger als die aktuellen Bauzinsen sind.

3. Verschenken mit der ohne Baudarlehen

© FM2 - Fotolia.com

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Wird die Immobilie auf den Beschenkten überschrieben,  gibt es in der Regel keine Probleme, wenn die Person, die das Darlehen tilgt, die gleiche bleibt. Hier muss nur die Grundschuldzweckerklärung neu eingeholt werden. Anders sieht es aus, wenn der Beschenkte nicht nur die Immobilie, sondern auch das Darlehen übernehmen soll. Hier entscheidet die Bank erst nach einer Bonitätsüberprüfung, ob diese Vorgehensweise machbar ist und der neue Darlehensnehmer in der Lage sein wird, die Schulden ordnungsgemäß und pünktlich zu tilgen.