Wer bei seiner Bank einen Kredit beantragen möchte, muss bei Vertragsabschluss gründlich und vollständig über die Möglichkeiten eines Widerrufs belehrt werden. Welche Folgen eine mangelhafte Widerrufsbelehrung haben kann, ist rechtlich umstritten. Verbraucherschützer fordern, dass es möglich sein muss, bei mangelhafter Widerrufsbelehrung den Kredit jederzeit fristlos kündigen zu können. Die Banken wiederum sehen das naturgemäß anders und verweigern bislang die fristlose Kündigung, wenn die mit einer mangelhaften Widerrufsbelehrung begründet wird.
Aktuelle Bauzinsen verleiten heutzutage oft zu dem Abschluss eines Baukredits. Bereits zweimal hat der Bundesgerichtshof über die Folgen von ungültigen oder mangelhaften Widerrufsbelehrungen verhandelt. Ein Urteil wurde jedoch nicht gefällt. Denn kurz vor der Urteilsfindung zahlten die betroffenen Banken den Klägern große Geldsummen, damit die Klage zurückgenommen wird und ein Urteilsspruch verhindert werden konnte. So wurde verhindert, Präzedenzfälle zu schaffen, auf die sich andere Bankkunden hätten berufen können. Die Kläger hatten keinen Grund bei dieser zweifelhaften Praxis der Banken mitzuspielen, denn sie bekämen Geld und Recht.
Bei der Klage eines Verbraucherschutzverbandes, die zurzeit vor dem BGH verhandelt wird, werden die Banken aber mit ihrer bisherigen Taktik nicht durchdringen. Denn den Verbraucherschützern geht es ja darum, eben jenen Präzedenzfall zu schaffen. Tatsächlich erwarten Experten, das mit diesem Fall ein verbraucherfreundliches Urteil gefällt wird.